Dienstag, 19. April 2005
Gestaltung | 18:31
Tipps zu Designaufträgen
Ein Leser dieses Weblogs fragte heute in einer E-Mail, wie ich das denn mit meinen Aufträge organisatorisch so handhabe. Da ich denke, dass das auch andere Designer, vor allem Berufsanfänger, interessieren könnte, gebe ich hier anhand eines normalen Auftragsablaufs einige Tipps, damit Sie – nicht zuletzt auch rechtlich – einigermaßen auf der sicheren Seite sind.
(Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, und ich übernehme selbstverständlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Tipps. Es handelt sich hierbei nur um persönliche Empfehlungen, die sich im Laufe meiner eigenen Selbständigkeit als nützlich erwiesen haben.)
Briefing
- Je ausführlicher der Kunde formuliert was er will – am besten schriftlich –, umso weniger Missverständnisse gibt es hinterher. Natürlich gehört bereits beim Briefing eine vernünftige Beratung des Designers dazu, schließlich ist er der Fachmann, nicht der Kunde.
Angebot
- Gegebenenfalls werden Druckereien und/oder andere Fremdleister, die für die Abwicklung benötigt werden, angefragt.
- Man erstellt ein Angebot, das den Arbeitsumfang und den Aufwand exakt beschreibt, Summen werden netto aufgeführt, die Mehrwertsteuer wird extra ausgewiesen.
- Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann man im Angebot Abschlagszahlungen bzw. Teilzahlungen festlegen (z.B. 30% bei Auftragserteilung, 60% bei Abnahme, 10% bei Lieferung).
- Im Angebot wird deutlich vermerkt, dass Fremdleistungen namens und im Auftrag des Kunden vergeben werden, die Rechnungen dafür erhält der Kunde direkt vom Fremdleister. Sollte sich nämlich hinterher herausstellen, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, bleibt man nicht auch noch auf den Fremdleistungskosten sitzen.
Allerdings sollte man gegebenenfalls nicht vergessen, im Angebot z. B. den Posten Druckbetreuung aufzuführen, wenn der Kunde eine Andrucküberwachung wünscht.
- Im Angebot wird weiterhin vermerkt, dass Autorenkorrekturen und Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
- Handelt es sich um einen Neukunden, und übersteigt das Auftragsvolumen einen Monatsumsatz, ist es möglicherweise sinnvoll, bereits im Vorfeld die Bonität des Kunden mit Hilfe einer Wirtschaftsauskunft zu prüfen.
- Das Angebot geht schließlich inklusive der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden. Es ist wichtig, dass der Kunde sie zu diesem Zeitpunkt schon erhält, schickt man sie nämlich erst bei Rechnungsstellung mit, muss er sich nicht daran halten.
Meine AGB
Auftrag
- Wenn ihm das Angebot zusagt, erteilt der Kunde einen Auftrag. Weil er das zumeist telefonisch tut, faxt, mailt oder schickt man ihm eine Auftragsbestätigung, um eventuellem späteren Ärger (Kunde behauptet, er hätte nie einen Auftrag erteilt) vorzubeugen.
- Die ersten Layouts bespricht man frühzeitig mit dem Kunden, um nicht erst nach drei durchgearbeiteten Nächten feststellen zu müssen, dass er sich das alles ganz anders vorgestellt hat.
Rechnung
- Auf der Rechnung vermerkt man einen festen Zahlungstermin (nicht: zahlbar in zwei Wochen, sondern z. B.: zahlbar bis zum 31.04.2005).
- Hat der Kunde nach 30 Tagen noch immer nicht gezahlt, befindet er sich automatisch im Verzug, und zwar ohne dass man eine Mahnung schicken muss.
- Hört man – und ich habe das schon einige Male gehört! – nach sechs Wochen beim dritten freundlichen Erinnerungsanruf den Satz „Ich habe gestern überwiesen, das Geld müsste spätestens morgen auf Ihrem Konto sein“, und das Geld ist eine Woche später immer noch nicht da, lohnt es sich nach meiner Erfahrung nicht, länger freundlich zu bleiben.
Man setzt dem Kunden schriftlich eine letzte Zahlungsfrist und macht deutlich, dass man nach Ablauf dieser letzten Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird.
In 99% der Fälle wird der Kunde bezahlen, bei dem restlichen Prozent muss man sich leider an einen Rechtsanwalt wenden.
Weitere Tipps sind in den Kommentaren gern willkommen.
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