101 Dinge, die ich wirklich hasse – Nummer 17: Disclaimer
Hat eigentlich auch nur ein einziger der vielen Website-Betreiber, die in ihrem Impressum den unsäglichen Satz
Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
stehen haben, darüber nachgedacht, was sie da alle geschrieben, besser gesagt: kopiert haben? Oder anders gefragt: Glauben diese Leute ernsthaft, sie könnten beispielsweise ihrem unsympathischen Sitznachbarn in der U-Bahn mal tüchtig eine reinsemmeln und bräuchten sich anschließend nur ausdrücklich genug von ihrem Tun zu distanzieren, um ungeschoren davon zu kommen?
So ein Disclaimer ist erstens ein Widerspruch in sich – wenn ich mich von etwas distanzieren will, dann schaffe ich keine Nähe, indem ich einen Link dorthin veröffentliche –, und zweitens mitnichten ein Freibrief für unbeschwertes Verlinken, wie viele glauben möchten. Er entbindet nämlich keineswegs von der Pflicht, vor der Veröffentlichung eines Links die Inhalte der verlinkten Website auf offensichtlich strafrelevante Inhalte zu überprüfen.
Und deshalb ist dieser zigtausendfach kopierte Satz nicht nur absolut überflüssig, sondern bewirkt im Fall der Fälle bei einem mitdenkenden Richter unter Umständen das genaue Gegenteil.
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Kommentare:
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Ist das besser? „Damit die ausgewählte Schriftgröße auch für zukünftige Besuche eingestellt bleibt, wird ein kleiner Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert.“
Ein Cookie ist immer klein!
100% ack. Auf mich (rechtlich ungebildet) wirkt das immer wie ein formal-juristisches Schuldeingeständnis. Zudem finde ich es komisch, dass der Disclaimer offensichtlich Distanz zu einer URL schaffen will, gleichzeitig aber in Kauf nimmt, dass ein URL-loser Wortbeitrag zum „heiligen Krieg“ aufrufen darf…Das Gästebuch meines Arbeitgebers wird deshalb einmal am Tag „gesäubert“. Das klingt hart und riecht nach Zensur, ist aber bei einem Eintrag, in dem ein Mensch an der Schwelle zur Pubertät, allen anderen Rezipienten Geschlechstverkehr anbietet, kaum anders möglich… Siehe auch hier.
Abends vor dem Einschlafen überlege ich oft, wie man eine Art selbstheilenden Mechanismus für Gästebücher implementieren könnte; vielleicht eine Art Ranking-Mechanismus, der wie bei Wikipedia auf die demokratische Kraft aller Nutzer setzt… Leider arbeitet in mir ein recht rigider Algorithmus zur Aufwandsbewertung. :-)
@ Ortwin: Zumindest rechtlich ist das einwandfrei ;-) Aber im Ernst: ein Cookie darf eine maximale Größe von 4 KB haben. Mit dem „kleinen Cookie“ will ich lediglich sagen, dass der Inhalt nur 2 Byte, also 1⁄2000 dieser maximalen Größe, beträgt. Und das ist doch wirklich klein, oder?
@ Martin: Sollte dich unvermutete Arbeitswut befallen, lass uns an deinen Ergebnissen teilhaben ;-)
Alles Gute zum 2jährigen Jubiläum :)
Noch schlimmer finde ich einen größtenteils sinnlosen Haftungsausschluss in Romanlänge, wie er etwa auf disclaimer.de zu finden ist.
Besonders schön ist gleich der erste Satz: „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“. Das liest sich wie: „Ich habe mich an keiner Stelle auch nur ansatzweise bemüht“. Gräßlich!
Ich persönlich mag Disclaimer auch auf keinen Fall, aber bzgl. Überprüfung von Linkinhalten: man kann sehr wohl bei der Erstellung den Link überprüfen, aber wenn danach der Fremdinhalt sich ändert, kann man das nur schwer mitbekommen. Und dann?
Das wichtige ist, dass man zur Zeit der Linksetzung den fremden Inhalt auf offensichtlich strafrechtliche Inhalte überprüft. Ändert sich der Inhalt nach einiger Zeit, kann man nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn man Kenntnis von dieser Änderung erlangt und den Link trotzdem nicht entfernt. So jedenfalls habe ich es auf den einschlägigen Rechtsanwalts-Websites gelesen.
Mit solchen Disclaimern macht man sich wirklich nur lächerlich. Wer sich von seinen Links distanzieren will, sol sie einfach bleiben lassen. Noch besser ist ja der Verweis auf das Urteil soundso des Landesgerichtes xy… Das erinnert mich an einen Artikel in der Datenschleuder, in dem ausführlich und sehr detailliert erklärt wurde, was man mit einem Telefon der – damals noch Bundes- Post machen darf. Sehr lustig zu lesen aber genauso wirkungslos.
Und ich meine auch tatsächlich gelesen zu haben, dass solche „Pro-forma-Distanzierungen“ im Zweifel eher als Beleg für den Vorsatz gewertet werden.
Gut sind i.ü. auch Disclaimer für Emails dieser Art: „Der Inhalt dieser Email ist vertraulich. Sollten Sie nicht der beabsichtige Empfänger sein ist es untersagt, vom Inhalt Kennnis zu nehmen…“.
Das Ganze am Ende der Email…
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