Fear, Uncertainty and Doubt – keine Woche ohne Blogger-Abmahnung
Jetzt hat es Stefan Walter mit seinem Weblog erwischt:
Mal eine kurze Zusammenfassung meinerseits, vor einiger Zeit berichtete ich über meine Erfahrungen mit einer Firma F., im Grunde genommen war mein Hauptkritikpunkt, dass ich keine Auskunft erlangen konnte was mit meiner bestellten Ware passiert ist, ich aber per Vorkasse schon bezahlt hatte. Das hab ich hier reingeschrieben und es hagelte Kommentare, positive wie negative wohlgemerkt.
Ich habe das Gefühl, manche Anwälte denken – vorsichtig ausgedrückt – etwas kurz, insbesondere die, die Websitebetreiber für Suchergebnisse bzw. deren Ranking bei Suchmaschinen verantwortlich machen wollen. Das schlimme dabei ist, dass sie es wider besseres Wissen halt einfach versuchen – kostet ja nichts, die Kosten für die Abmahnung muss ja der Abgemahnte übernehmen.
Meiner Ansicht nach muss bei der zunehmenden Häufigkeit dieser Fälle (man könnte da schon fast von einem neuen Geschäftszweig für Anwälte sprechen) dringend darüber nachgedacht werden, solche Praktiken gesetzgeberisch zu unterbinden. In meinen Augen wäre es im Sinne einer sinnvollen Kommunikation zwischen vernünftigen Menschen durchaus opportun, der Gegenseite zunächst ein nicht kostenpflichtiges Schreiben zukommen zu lassen.
Aber von Sinn oder Vernunft kann man bei solchen Fällen wohl kaum noch sprechen.
Update
Bei der abmahnenden Firma handelt es sich übrigens um Flyerpilot.de.
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Kommentare:
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interessant. auf welcher rechtsgrundlage ist man denn zur zahlung von abmahngebühren verpflichtet bzw. was passiert wenn man die zahlung verweigert, insbesondere wenn die vorwürfe unzutreffend sind? zumal da ja eine private homepage eigentlich nicht unter das wettbewerbsrecht fällt…
solche berichte machen mich irgendwie ziemlich ratlos und lösen in mir immer den impuls aus, ob’s nicht geraten wäre, alle webseiten schnellstens zu löschen…
avec mes salutations
Die Rechtsgrundlage würde mich auch interessieren.
Was wäre, wenn ein Angehöriger bzw. Patient sich nun wieder erkennt bzw. glaubt sich wieder zu erkennen? Müsste ich dann bei einer Abmahnung zahlen? Genügt es nicht einfach keine Namen zu nennen, wie wir es machen, oder darf sich derjenige damit begnügen nur zu glauben er sei gemeint und beleidigt o.ä. zu fühlen?
Ich fühl mich sooo schuldig. Ich hab dem Stefan damals FP empfohlen, da ich ja absolut zufrieden war/bin… hmmmpf
Rechtsgrundlage, einfach ausgedrückt: Warum soll der „Beleidigte“ dafür bezahlen? Der “Übeltäter“ hat das ja zu tun!
Ist ja wie beim Autounfall: Der Verursacher hat, wenn er zu 100% schuld ist, alle Deine Kosten zu übernehmen und Dich finanziell in die Situation zu bringen, in der Du ohne Unfall wärst….
In Ö. gibt es sogar eine eigene Website für Kundenfrust! Sie nennt sich Die Mucha
Da wird mit Kritik nicht gespart und trotzdem besteht diese Website schon seit Jahren.
Mehr Kritikfähigkeit und ein besserer gesetzlicher Schutz hinsichtlich der Meinungsfreiheit von Privatpersonen wäre wünschenswert. So freuen sich nur die Anwälte, wenn Sie 500,- Euro für einen Standardbrief abcashen…
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