Panoramafreiheit in Stiftungs-Parks
Ich mag die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nicht. Sie hat nämlich u. a. vor einiger Zeit den Park Babelsberg bei mir um die Ecke quasi über Nacht für sämtliche Freizeitaktivitäten gesperrt (siehe auch „Rettet Park Babelsberg“). Darüber hinaus verbietet sie kommerzielle Fotografie in sämtlichen Parks, die ihr zur Pflege von der öffentlichen Hand übergeben wurden. Zumindest das letztere hat nun gottseidank ein Ende:
Am heutigen Donnerstag, den 18. Februar 2010, hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in seinem Urteil (Aktenzeichen 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) entschieden, dass gewerbliche Fotoaufnahmen, welche auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten entstehen, auch ohne eine Genehmigung der Stiftung und ohne die Zahlung einer Gebühr vertrieben werden dürfen. Quelle
Danke für den Hinweis, Krissie!
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