Web stalking leichtgemacht
Monsieur ix schreibt über einen merkwürdigen Abmahnversuch eines Anwalts, der zunächst weder seinen Namen nennen, noch erzählen will, worum es überhaupt geht. ix findet selbst heraus, dass wohl irgendjemand irgendeinen F-Prominenten mit ix’ E-Mail-Adresse bei ein paar Schwulenportalen angemeldet hatte – die genaue Motivation bleibt letztendlich unklar.
Genauso wie die desjenigen, der mich mit meiner E-Mail-Adresse vor anderthalb Jahren bei einem Schwulenportal angemeldet und dort ein ziemlich unappetitliches Profil meiner angeblichen Vorlieben angelegt hat. Innerhalb eines Tages bekam ich zwanzig E-Mails mit zum Teil sehr obszönen Fotos und Angeboten.
Nur weil einer schrieb: „Habe dein Profil bei xyz.xx gesehen …“, konnte ich die Sache überhaupt zurückverfolgen. Der Betreiber des Portals, am Telefon danach gefragt, warum die angemeldeten E-Mail-Adressen nicht z. B. per Confirmed Opt-In (siehe auch Wikipedia) überprüft werden, meinte lediglich: „Och, wir sehen das nicht so eng“.
Ich schon.
Die allermeisten Newsletter, Mailinglisten u. ä. kann man heute nur noch per bestätigtem Opt-In abonnieren – und das ist auch gut so. Beunruhigend ist, dass man aber immer noch problemlos beliebige Realnamen mit fremden E-Mail-Adressen z. B. auf Sex-Portalen anmelden kann, sei es, um den Inhaber der E-Mail-Adresse (wie in Herrn ix' Fall) oder den des angemeldeten Namens (wie in meinem Fall) zu diskreditieren oder auch einfach nur mit unerwünschter Mail zu nerven.
Es wird endlich Zeit für einen verpflichtenden Einsatz von Confirmed Opt-In Verfahren für Anmeldeprozeduren, bei denen die Angabe eines Namens und/oder einer (E-Mail-)Adresse erforderlich ist.
Mir jedenfalls reicht das oben erwähnte Erlebnis mit einem Vengeful stalker, einer hierzulande noch recht jungen Abart dieser psychopathischen Web stalker, und ich nehme stark an, dass Herr ix das ganz ähnlich sehen wird.
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ehrlichgesagt wollte ich zuerst gar nicht glauben, dass die möglichkeit besteht die anmeldungen ohne zugriff auf mein mail-account zu tätigen. auch der anwalt versuchte mir das einzureden. nachdem ich meinen inneren widerstand überwunden hatte, habe ich mich testweise mit einer phantasieadresse angemeldet – und es ging, bei allen beiden portalen die mir durch den vorfall bekannt wurden. ehrlichgesagt wundert mich das doch sehr, zumal udo vetter bereits ein zwei mandanten mit ähnlich gelagerten problemen wie du hatte. die problematik sollte den betreibern also eigentlich bekannt sein
natürlich wird man solche portale nie gegen misbrauch absichern können, aber doch zumindest die existenz und den zugriff auf die angegebene emailadresse sollte man doch wohl überprüfen können, zumal das technisch kein problem ist.
ich bin kein freund von regulation und rumklagerei, aber sollte ich neben den zwei bereits verschwendeten tagen noch ärger oder kosten wegen dieser sache auf mich zukommen sehen, werde ich mir ganz sicher das geld bei den betreibern der portale zurückholen – und das zur not auch vor gericht.
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