Das erste und das zweite Freiberufler-Naturgesetz
Offensichtlich gibt es ein Naturgesetz, das besagt, wenn man ohnehin schon keine Aufträge hat, kommen auch keine neuen hinzu. Nur ab und zu, in einem unregelmäßigen Zyklus von ein bis vier Monaten, wird dieses Gesetz – ausgelöst wahrscheinlich durch einen Schmetterlingsflügelschlag über dem Pazifik – für unbestimmte Zeit durchbrochen. Dann tritt sofort das zweite Freiberufler-Naturgesetz in Kraft: Hat man ohnehin schon genügend Aufträge, kann man sich über einen Mangel an neu hinzu kommenden Jobs nicht beschweren.
Nein, ich beschwere mich nicht. Zwangsläufig tritt nämlich irgendwann auch wieder das erste Freiberufler-Naturgesetz in Kraft. Dann habe ich sicher Zeit genug, dieses seit langem bekannte Auftragslagen-Phänomen endlich mal näher zu untersuchen …
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Kommentare:
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Glückwunsch zur überbordenden Auftragssituation!
Kann den Prinzipien nur zustimmen. Die Auftragslage ist eine System positiver Rückkopplung, das sehr anfällig ist für Flügelschläge ;-)
endlich eine gesetzmäßigkeit! ich dachte schon, es wäre zufall! :)
Man lese: „Die Wurzeln des Zufalls“, Arthur Koestler, Suhrkamp Verlag
ja das hat tatsächlich was. ist schon komisch – neue auftraggeber wissen ja nicht, wieviel arbeit man schon hat.
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