Abzocke I
Ich habe ja an anderer Stelle schon mal beschrieben, an welchem Ende meiner persönlichen Beliebtheitsskala Abmahnanwälte stehen.
Jetzt fallen bei Abmahnungen offenbar auch die letzten Grenzen: Tom von netmeier.de wurde abgemahnt und erhielt dazu auch gleich noch eine einstweilige Verfügung. Angeblich soll er geschütztes Kartenmaterial unbefugt auf seiner Website verwendet haben. Als Beweis dient ein Ausdruck eines Kartenausschnitts, unter dem der URL http://www.netmeier.de/archives/wegbeschreibung.html steht.
Wow, was für ein Beweis! Fotos werden selten als Beweismittel vor Gericht zugelassen, weil spätestens seit Photoshop 2.0 jeder weiß, wie leicht, exakt und unnachweisbar beliebige Retuschen durchgeführt werden können, die die Aussage eines Fotos völlig verändern. Aber ein Ausdruck, den jeder innerhalb von Sekunden fälschen kann, gilt als Grundlage für eine einstweilige Verfügung?
Mir bereitet das mehr als Unbehagen, denn so etwas kann jeden treffen, frei nach dem Motto: Knapp bei Kasse? Dann lass uns doch jemanden abmahnen. Es gibt keinen Grund? Dann erfinden wir eben einen.
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