Niemand liest AGB – der Beweis!
Am 02.04.2007, kurz nachdem ich Spam von Favnetz.de erhalten hatte (siehe auch Favnetz.de spamt), ist es mir zum ersten Mal aufgefallen: Bei Punkt 4 der Favnetz-AGB (http://www.favnetz.de/AGB.html), Datenschutz, gibt es eine lustige Überraschung, denn dort steht u. a.:
Mister Wong versendet eine wöchentliche Status-E-Mail (Wongletter) mit Statistiken, Empfehlungen für passende User und Links und bei Bedarf Informationen über neue Funktionen und Erweiterungen. Der Wongletter kann jederzeit unter dem Menüpunkt „Profil“ abbestellt werden.
Hier ein Screenshot (klicken zum Vergrößern):
Was genau hat denn nun Favnetz.de mit dem Wongletter von Mister Wong zu tun? Ich vermute stark, dass sich die Verbindung zwischen den beiden Unternehmungen auf das rein mechanische Kopieren der Mister-Wong-AGB durch Favnetz.de beschränkt.
Wenn es allerdings eines Beweises bedurfte, dass AGB ohnehin von niemandem gelesen werden, hier ist er: Der oben zitierte Satz steht heute, über vier Monate später, noch immer in den Favnetz-AGB.
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Kiebitzberge Sommerschauer
Kommentare:
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Immerhin haben sie dort einen neuen Rechtschreibfehler hinzugefügt: “(Emailadressen, amen, Anschriften)“
Also doch eine eigenleistung ;)
Sehr lustige Beobachtung! Tja, da würde ich als Firma mal ganz schnell einen hochroten Kopf bekommen und das sehr schnell ändern!
Amen!
:)
Im einem Shop, den ich betreue, muss ebenfalls (wie überall sonst auch?) vom Käufer bestätigt werden, dass er (sie) die AGB gelesen hat und sie akzeptiert. Die Zugriffsstatistik zeigt, dass im Juli nur 14% der Käufer das auch tatsächlich getan haben.
Dass niemand AGB liest, ist damit zwar nicht bestätigt, aber 86 Prozent, die sie nicht lesen, sind schon eine statistisch relevante Menge ;-)
Womit mal wieder bewiesen wäre, dass der Amtsschimmel gesiegt hat, wenn weder Absender noch Adressat die AGBs lesen. Also sind AGBs nur für die Abmahnanwälte erfunden worden?
Was in den AGB steht, ist ja auch nicht Gesetz. Bestimmte Inhalte der AGB können durch das Gesetz ganz oder zum Teil außer Kraft gesetzt werden. Insofern: Sollte man Probleme bekommen, kann man sich eher auf „echte“ Paragraphen verlassen als auf die in den AGB…
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