„... es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben.“
Das schrieb Herr Wiefelspütz. Am 4.6.2007. Und er fügte hinzu: „Wer erfindet solchen Schwachsinn?“
Und was empfiehlt der Rechtsausschuss des Bundesrats dem Bundesrat nur gut fünf Monate später?
Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht.
Aber mit welcher Begründung?
Dieser Widerspruch ist daher im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufzulösen, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine derartige Auskunft über Bestandsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke möglich ist. Alles andere würde auf einen faktischen Verzicht auf den Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern hinauslaufen. Dies wäre nicht nur im Hinblick auf die Richtlinie 2000/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums höchst problematisch, sondern würde auch dazu führen, dass die Rechteinhaber weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten, um die hinter den IP-Adressen stehenden Namen zu erfahren – ein Vorgehen, das die Rechteinhaber nicht wollen, das eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet.
(Hervorhebungen von mir.)
„Ein Vorgehen, dass die Rechteinhaber nicht wollen.“ Na gut, dann lassen wir sie eben ohne Richter an die Daten.
Offenkundiger hat sich die Politik selten als willfähriger Erfüllungsgehilfe einer Industrielobby präsentiert. Es ist eine Schande für die Demokratie, dass Bürgerrechte zugunsten von Vereinfachungen irgendwelcher – schon jetzt fragwürdigen – Vorgehensweisen eines Wirtschaftszweigs so freigiebig aufgegeben werden sollen.
Laut Bundesverfassungsgericht darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur eingeschränkt werden, wenn dies im überwiegenden Allgemeininteresse liegt und die Verhältnismäßigkeit beachtet wird. (Quelle)
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich persönlich entdecke hier weder ein Allgemeininteresse noch irgendeine wie auch immer geartete Verhältnismäßigkeit. Eher das genaue Gegenteil.
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Kommentare:
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Das ist ein kleines bisschen unsportlich. Die angesprochene Empfehlung kommt aus einem Ausschuss des Bundesrates. Mit dem hat Herr Wiefelspütz als Mitglied des Bundestages nichts zu tun.
Sollte der Bundesrat daraus ein Gesetz machen wollen, würde das ja im Bundestag zur Debatte stehen und Herr Wiefelspütz kann dann zeigen, wie standhaft er ist. Man könnte ihn – der Link zu abgeordnetenwatch.de ist ja schon da – auch ganz einfach einmal fragen…
Heino, ich mache Herrn Wiefelspütz ja nicht für diese unsägliche Empfehlung verantwortlich, sondern benutze seine resolute und eindeutige Aussage („Niemals, ich wiederhole niemals“, „Schwachsinn“) als Aufhänger dafür, dass es selbst für einen hemmungslosen Fürsprecher der Vorratsdatenspeicherung absolut undenkbar ist, dass einem Wirtschaftszweig Auskünfte über gespeicherte Daten von Privatpersonen erteilt werden – zumindest war es das vor fünf Monaten.
Jetzt ist es im Bundesrat noch nicht mal mehr ein bisschen undenkbar, sondern es wird bereits an einer gesetzlichen Umsetzung gefeilt. So schnell kann’s gehen mit dem Verfall der Grundrechte …
Lieber Herr Preidel,
das liest sich ein bißchen so, als ob Sie sich mit der Vorratsdatenspeicherung schon „abgefunden“ hätten … Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist doch schon ungeheuerlich. Da wird ein Volk unter Generalverdacht gestellt…
Bis zum 24.12. kann sich jedermann/frau ja noch etwas zu Weihnachten schenken: Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung
Beim Titel des Postings dachte ich spontan an “... niemand hat vor, eine Mauer zu bauen“.
:-(
@ Reinhold: Keineswegs, aber man weiß heutzutage in der Tat kaum noch, wo man anfangen soll – die Grundrecht-Beschneidungsversuche überschlagen sich ja nahezu.
@ Klaus: Mir fiel Barschel ein: „Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, ich wiederhole, mein Ehrenwort.“
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