Softwarepatente
Die Diskussion über Softwarepatente in der EU ist, muss ich gestehen, bisher ziemlich an mir vorbeigegangen. Bis ich mich gestern etwas eingehender mit diesem Thema beschäftigte und erschreckt feststellen musste, dass mich das sehr wohl etwas angeht. Und nicht nur mich, sondern jeden Menschen, der Skripte schreibt, Websites baut oder Anwendungen programmiert.
Wenn es nach dem Willen der Softwarepatent-Lobby geht, treten bald auch in der EU die längst angemeldeten ca. 30.000 Softwarepatente in Kraft. Man wird dann z.B. für die Verwendung von Paletten Lizenzgebühren an Adobe zahlen müssen – sollte man die Paletten auch noch mit Reitern ausstatten, werden weitere Lizenzabgaben fällig.
Webshopbetreiber werden dann, falls sie eine Geschenkbestellung anbieten, von Amazon zur Kasse gebeten:
Wenn Sie Ihren Internet-Kaufladen so programmieren möchten, dass er Ihre Waren als Geschenke an Dritte liefert, täten Sie wohl gut daran, beizeiten die Firma Amazon um eine Lizenz zu bitten. Dieses Patent, ein direkter Abkömmling des 1-Click-Patentes, wurde vom Europäischen Patentamt im Mai 2003 erteilt.
Überhaupt werden es E-Commerce Anwendungen schwer haben: Sun Microsystems hat sich den elektronischen Einkaufswagen (im WWW einzukaufende Gegenstände in einer Liste sammeln und erst zum Schluss kaufen), zu finden auf schätzungsweise 99% aller Webshops, patentieren lassen.
Natürlich muss man auch für den Webshop selbst Lizenzgebühren zahlen.
Und sollten Sie auf die Idee kommen, eine Kochrezept-Verwaltung so zu programmieren, dass aus den Rezepten automatisch eine Einkaufsliste generiert wird, freut sich Recept Omaat C V in Holland auf Ihre Lizenzgebühren.
Um im Haushalt zu bleiben – Patent EP0794705 beinhaltet folgendes:
Wer den Vorgang des Brotbackens durch ein Computerprogramm steuert, verletzt dieses Patent. Es kommt dabei nicht darauf an, wie man die abtastenden und eingreifenden Geräte konzipiert und verteilt oder wie man sie programmiert: jeder Backofen, bei dem der Benutzer zwischen verschiedenen Backprogrammen wählen kann (vgl Waschprogramme einer Waschmaschine), verletzt das Patent. Die Ansprüche richtet sich nicht auf ein Computerprogramm als solches sondern auf eine damit verbundene Geschäftsidee. Der Kausalzusammenhang zwischen den eingesetzten Mitteln und der erzielten Wirkung bleibt dabei ein rein logischer: es wird unabhängig von jeglicher neuen Lehre zum Einsatz von Naturkräften eine angeblich erfinderische Funktionalität beansprucht. Der Hongkonger Patentinhaber darf auf Lizenzgebühren von E-Kommerz-basierten Backwaren-Lieferdiensten aus 11 europäischen Ländern hoffen.
Diese Beispiele (mehr hier und hier) zeigen die Absurdität von Softwarepatenten in aller Deutlichkeit. Sie werden eine große Abmahn- und Klagewelle auslösen und dadurch die Wirtschaft behindern. Deshalb sollte man es keinesfalls versäumen, die Eurolinux Petition für ein softwarepatentfreies Europa und den Appell an die Bundesregierung zu unterstützen.
